Früher war die Formel ganz einfach. Da hieß es bei den Reisemobilen: Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht ist gleich Zuladung. Jetzt muss man zunächst die „Masse des Fahrzeugs mit Aufbau im fahrbereiten Zustand“ (Ziffer 14 im Kfz-Schein) ansetzen. Und die beinhaltet das Reisemobil inklusive Sprit, Öl, Werkzeug, Ersatzrad und fest installierter Zusatzausstattung wie Klimaanlage und Fahrradträger sowie einen 75 Kilogramm schweren Fahrer. Zu diesem Wert ist das Gewicht der Grundausstattung zu addieren: 90 Prozent des Frischwasser- und Gasvorrats, die Füllung von Chemietoilette und Wasserboiler sowie eine vier Kilo schwere Kabeltrommel. Dazu zehn Kilogramm persönliche Habe pro Passagier. Plus zehn weitere Kilogramm je Meter Gesamtlänge des Reisemobils. Die Zuladung errechnet sich dann aus der Differenz zum "technisch zulässigen Gesamtmasse im beladenen Zustand und Achslasten“ (ZGG)“.