510 ER

Aero
Aero / 510 ER
Ihr Schritt
zum 510 ER
Länge
731 cm
Breite
230 cm
Höhe
261 cm
Schlafplätze maximal
4
Preis
26.999,00 €

WICHTIGE HINWEISE FÜR DIE AUSWAHL IHRES REISEMOBILS


Beim Kauf eines Reisemobils, Camper Vans oder Urban Vehicles (nachfolgend: Reisemobil) ist die Auswahl des richtigen Grundrisses sowie ein ansprechendes Design besonders wichtig. Darüber hinaus spielt aber auch das Gewicht eine essentielle Rolle. Familie, Freunde, Sonderausstattung, Zubehör und Gepäck – all das soll Platz finden. Zugleich gibt es rechtliche und technische Grenzen für die Konfiguration und Beladung. Jedes Reisemobil ist für ein bestimmtes Gewicht ausgelegt, das im Fahrbetrieb nicht überschritten werden darf. Für Reisemobilkäufer stellt sich damit die Frage: Wie muss ich mein Fahrzeug konfigurieren, um Fahrgäste, Gepäck und Zubehör entsprechend meinen Bedürfnissen unterzubringen, ohne dass das Fahrzeug dieses Maximalgewicht überschreitet? Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, geben wir Ihnen nachfolgend einige Hinweise an die Hand, die für die Auswahl Ihres Fahrzeugs aus unserem Portfolio besonders wichtig sind:
 

1. Die technisch zulässige Gesamtmasse…

… ist ein vom Hersteller festgelegter Wert, den das Fahrzeug nicht überschreiten darf. Dethleffs legt grundrissbezogen eine Obergrenze für das Fahrzeug fest, welche von Grundriss zu Grundriss variieren kann (z. B. 3.500 kg, 4.400 kg). Sie finden die entsprechende Angabe für jeden Grundriss in den technischen Daten.
 

 

2. Die Masse in fahrbereitem Zustand…

… besteht – vereinfacht gesagt – aus dem Grundfahrzeug mit Serienausstattung plus einem Pauschalgewicht von 75 kg für den Fahrer. Es ist rechtlich zulässig und möglich, dass die Masse in fahrbereitem Zustand Ihres Fahrzeugs von dem in den Verkaufsunterlagen angegebenem Nennwert abweicht. Die zulässige Toleranz beträgt ± 5 %. Die zulässige Spanne in Kilogramm ist im Klammerzusatz hinter der Masse in fahrbereitem Zustand angegeben. Damit Sie volle Transparenz über mögliche Gewichtsabweichungen haben, wiegt [Marke] jedes Fahrzeug am Bandende und teilt Ihrem Handelspartner das Wiegeergebnis Ihres Fahrzeugs zur Weitergabe an Sie mit. Detaillierte Erläuterungen zur Masse in fahrbereitem Zustand finden Sie im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“.

 

3. Die zugelassenen Sitzplätze (einschließlich Fahrer)…

… werden vom Hersteller im sogenannten Typgenehmigungsverfahren festgelegt. Dadurch ergibt sich die sogenannte Masse der Mitfahrer. Hierfür wird mit einem Pauschalgewicht von 75 kg pro Fahrgast (ohne Fahrer) gerechnet. Detaillierte Erläuterungen zur Masse der Mitfahrer finden Sie im Abschnitt „Rechtliche Hinweise

 

 

4. Die herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung…

… ist ein von Dethleffs pro Grundriss festgelegter Wert für die maximale Masse der bestellbaren Sonderausstattung. Diese Begrenzung soll gewährleisten, dass die Mindestnutzlast, d.h. die gesetzlich vorgeschriebene freie Masse für Gepäck und nachträglich eingebautes Zubehör, bei den von Dethleffs ausgelieferten Fahrzeugen auch tatsächlich für die Zuladung zur Verfügung steht. Sollte die Wiegung am Bandende im Ausnahmefall gleichwohl ergeben, dass die tatsächliche Zuladungsmöglichkeit die Mindestnutzlast wegen einer zulässigen Gewichtsabweichung nach oben unterschreitet, werden wir vor einer Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrem Handelspartner und Ihnen prüfen, ob wir bspw. das Fahrzeug auflasten, Sitzplätze reduzieren oder Sonderausstattung herausnehmen.

Detaillierte Erläuterungen zu den Auswirkungen der Toleranzen auf die Mindestnutzlast und die Nutzlast finden Sie im Abschnitt „Rechtliche Hinweise“.

 

 

5. Das Mehrgewicht von Sonderausstattung und Paketen…

… erhöht die tatsächliche Masse des Fahrzeugs (= Masse in fahrbereitem Zustand plus ausgewählte Sonderausstattung) und verringert die Nutzlast. Der angegebene Wert weist das Mehrgewicht gegenüber der Serienausstattung des jeweiligen Grundrisses aus. Das Gesamtgewicht der ausgewählten Pakete und Sonderausstattung darf die herstellerseitig festgelegte Masse für Sonderausstattung nicht überschreiten.